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Ab November 2020 können erstmalig private Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden zur Förderung beantragt werden. Dies gilt für Mieter, Eigenheimbesitzer und Vermieter für den Einbau auf ihren Pkw-Stellplätzen. 900 Euro Zuschuss pro Ladepunkt gibt es dafür vom Bund. Allerdings gehört es zu den Fördervoraussetzungen, dass der Strom zu 100% aus erneuerbaren Energienkommt. Hier kann in den meisten Fällen mit dem Stromanbieter (z.B. Stadtwerke oder andere Stromversorger) über ein Grünstromkontingent in Verbindung mit einem entsprechenden Zertifikat verhandelt werden, falls keine ausreichend große PV-Anlage zur Verfügung steht.

 

Die Förderung  über kann über das Programm 440 bei der KfW beantragt werden: www.kfw.de/440  

 

Wer kann Anträge stellen? 

Träger von Investitionsmaßnahmen zur Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden. Träger von Investitionsmaßnahmen sind zum Beispiel Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger. Nicht antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Zweckverbände und Kirchen. 

 

Was wird gefördert? 

Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss) sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten (Definition der Gesamtkosten siehe unter "Wie wird gefördert?") an Stellplätzen von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland, wenn u.a.:

 

 

•          die Ladestation über eine Normalladeleistung von 11 kW verfügt,

•          der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommt,

•          die Ladestation intelligent und steuerbar ist (mit Blick auf die Netzdienlichkeit)

 

 

Wie wird gefördert? 

Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss Ihres Vorhabens auf Ihr Bankkonto überwiesen wird. Der Zuschuss beträgt pauschal 900 Euro pro Ladepunkt. Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschussbetrag, wird keine Förderung gewährt. Der Zuschuss kann bei der KfW über das Zuschussportal beantragt werden. Bei der Ermittlung der Gesamtkosten können Kosten für folgende Leistungen berücksichtigt werden:

 

 

•          Ladestation

•          Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur Steuerung von Ladestationen

•          Elektrischer Anschluss (Netzanschluss)

•          Notwendige Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten)

 

 

Anträge können ab dem 24. November 2020 bei der KfW eingereicht werden. Ausführliche Informationen zur Förderung und zum Antragsverfahren finden Sie unter www.kfw.de/440 . 

Bitte beachten Sie dabei, dass der Förderantrag vor Ausgang des Bestellauftrages gestellt werden muss.

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